Abschreibung


Bei sämtlichen Objekten des Anlagevermögens, die für einen mittelfristigen oder langfristigen Zeitraum in einem Unternehmen genutzt werden sollen, kann man die Herstell- oder Anschaffungskosten im Jahr, in dem die Anschaffung getätigt wurde, nicht vollständig als Aufwand buchen. Die Verbuchung erfolgt also anteilig über die Jahre der Nutzung. Damit wird der jährliche Werteverzehr ausgedrückt.



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