Wird ein Wohngebiet als Allgemeines Wohngebiet ausgewiesen, so ist es in erster Linie zum Wohnen vorgesehen. Die Gebäude in den Allgemeinen Wohngebieten werden demnach fast ausschließlich zum Wohnen und nicht etwa gewerblich o.ä. genutzt. Möglich sind allerdings dennoch Mischnutzungen, beispielsweise mit Büros oder Praxen in den Obergeschossen und/oder Läden im Erdgeschoss.