Der Amtliche Lageplan kennzeichnet beispielsweise die Lage eines Gebäudes auf einem bestimmten Grundstück. Meist ist der Plan eine maßstabsgetreue Zeichnung und als Auf- oder Draufsicht angelegt. Angefertigt von einem Fachmann für Vermessung wird er vor allem vom Gesetzgeber bei Bauanträgen benötigt.