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Kaufvertrag und Baubeschreibung: Was beim Immobilienkauf zählt

Wer eine Neubau-Eigentumswohnung oder ein Haus kauft, betritt häufig juristisches Neuland. Zwei zentrale Dokumente entscheiden über Rechte, Pflichten und den tatsächlichen Leistungsumfang: der Kaufvertrag und die Baubeschreibung. 

Der notarielle Kaufvertrag ist das zentrale juristische Dokument beim Immobilienerwerb. Er regelt wesentliche Punkte des Kaufs, darunter:

 

•  Kaufpreis und Zahlungsmodalitäten

•  Grundstücksgrenzen sowie Wohnungs- oder Hausgröße

•  Bezugs- und Fertigstellungszeitpunkt

•  Angaben zum Wohnungseigentum

•  Regelungen zur Gewährleistung und Abnahme

•  Kostenübernahme im Zusammenhang mit dem Grundbucheintrag

Die Bau- und Leistungsbeschreibung muss laut Gesetz die „wesentlichen Eigenschaften des Bauwerks“ klar darstellen. Sie enthält sämtliche technischen und baulichen Leistungen und gibt unter anderem Auskunft zu folgenden Bereichen:

 

  • Konstruktion:  Ausführung in Mauerwerk, Holz, Trockenbau oder Beton, je nach Planung mit Flach- oder Satteldach, inklusive Angaben zu Wärmedämmung, Schallschutz (DIN 4109), Brandschutzmaßnahmen sowie statischen und bauphysikalischen Anforderungen.
     
  • Ausstattung: Ausführung der Sanitärobjekte von definierten Marken, Fliesen oder Parkett nach Bemusterung, mit Angaben zu Oberflächen, Fabrikaten und möglichen Ausstattungsvarianten.
     
  • Fenster, Türen & Treppen:  Kunststofffenster mit Wärmeschutzverglasung, Rollläden, Wohnungseingangstüren mit Mehrfachverriegelung. Angaben zur Ausführung von Innentüren und Treppen (Material, Geländer) sowie zu den energetischen Eigenschaften der Fenster.
     
  • Haustechnik:  Fußbodenheizung, dezentrale Lüftung, Elektroinstallation mit Netzwerkanschlüssen, mit Details zu Heizsystem, Sanitärinstallation und ggf. Smart-Home-Vorbereitung.
     
  • Aufzug und Tiefgarage:  Personenaufzug mit barrierefreiem Zugang zu allen Etagen, Stellplätze gemäß Vorschrift, Vorbereitung für E-Ladestationen, Zugang per Funkfernbedienung, mit Angaben zur Aufzugsausstattung, Tiefgaragenbelüftung und Sicherheitsmerkmalen.
     
  • Energieeffizienz:  Bauweise entsprechend Gebäudeenergiegesetz (GEG), Ausführung nach definiertem Effizienzhaus-Standard (z. B. 40 oder 55), ggf. mit Photovoltaikanlagen, Stromspeichern und Angaben zur Bauphysik.
     
  • Außenanlagen:  Grünflächen, geplante Wegeführung, Fahrradabstellplätze sowie Angaben zu Belagsmaterialien, Bepflanzung, Einfriedungen und ggf. Spiel- oder Müllplätzen.

Verlässliche Informationen beim Immobilienkauf

Wer eine Wohnung oder ein Haus kauft, möchte genau wissen, was vereinbart ist. Klare und nachvollziehbare Unterlagen sind dabei eine wesentliche Grundlage für Vertrauen und Planungssicherheit. Die SCHULTHEISS Wohnbau AG stellt sämtliche Dokumente wie Kaufverträge und Baubeschreibungen in strukturierter und verständlicher Form zur Verfügung. Durch den einheitlichen Aufbau wird sichergestellt, dass alle wesentlichen Inhalte – von der Baukonstruktion bis zur technischen Ausstattung – transparent und nachvollziehbar dokumentiert sind.

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