Kräftig Steuern sparen mit der degressiven AfA: Diese Konditionen gelten für Kapitalanleger
Sie verwenden einen veralteten Browser. Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser für mehr Sicherheit, Geschwindigkeit und die korrekte Darstellung unserer Seiten.
Zu den festen Kaufnebenkosten zählen beispielsweise die Grunderwerbsteuer und Notarkosten, die dazu dienen, die Eigentumsverhältnisse im Rahmen des Immobilienkaufs klar zu regeln.
Darüber hinaus sollten Sie auch die laufenden Kosten, die mit dem Besitz einer Immobilie verbunden sind, bereits in der Finanzierungsplanung berücksichtigen. Hier sind die wichtigsten Kostenpunkte zusammengefasst.
Ein Hauskauf wird erst durch eine notarielle Beurkundung rechtskräftig. Der Kaufvertrag wird vom Notar verlesen und unter seiner Aufsicht von beiden Parteien unterzeichnet. Diese Kosten sind gesetzlich geregelt und hängen vom Kaufpreis ab. Zusätzlich fallen Gebühren für die Eintragung ins Grundbuch an, die je nach Region variieren. In Nürnberg sollten Sie für Notar- und Gerichtskosten etwa 1,75 % des Kaufpreises einplanen
Die Grunderwerbsteuer ist eine einmalige Zahlung, die beim Kauf einer Immobilie anfällt und je nach Bundesland zwischen 3,5 % und 6,5 % des Kaufpreises beträgt. In Bayern liegt sie aktuell bei 3,5 %.
Beim Kauf einer Neubauimmobilie in Nürnberg für 650.000 € fallen folgende Nebenkosten an:
- Grunderwerbsteuer (3,5 %): 22.750 €
- Notar- und Gerichtskosten (1,75 %): 11.375 €
Ab dem Jahr 2025 wird die Grundsteuer in Bayern nach einer neuen Grundlage mit festen sogenannten Äquivalenzzahlen berechnet und betrifft alle Eigentümer von Grundstücken und Immobilien. Bayern setzt dabei auf ein wert- unabhängiges Flächenmodell, das heißt, für die Berechnung ist entscheidend, wie groß die Grundstücksfläche und die Gebäudefläche sind und wie das Gebäude genutzt wird. Vermieter können die Grundsteuer als Nebenkosten auf den Mieter umlegen.
Es ist ratsam, eine Rücklage für unerwartete Reparaturen und Instandhaltungen zu bilden. Eine Faustregel besagt, dass für ein neues Haus pro Jahr eine Instandhaltungsrücklage von 0,8 – 1% des Kaufpreises gebildet werden sollte.
Als Hausbesitzer sollten Sie sich umfassend absichern, diesbezüglich wichtige Versicherungen sind: